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EU-Parlament entscheidet für freien Handel der eZigarette

Das europäische Parlament hat heute mehrheitlich beschlossen, dass die eZigarette frei gehandelt werden darf. Einer Einstufung als Arzneimittel wurde damit eine Absage erteilt.

Für die Konsumenten und Händler der elektrischen Zigarette hat dieses Votum eine große Bedeutung. Auch weiterhin wird die eZigarette als deutlich weniger schädliche Alternative dort angeboten werden können, wo auch die Tabakzigarette verkauft wird.

Es deutet nun alles darauf hin, dass die auf dem eZigaretten-Markt agierenden kleinen und mittelständischen Unternehmen auch in Zukunft weitermachen können. "Eine Einstufung als Arzneimittel und die damit verbundenen teuren und langwierigen Zulassungsverfahren hätte für nahezu alle jetzigen Anbieter das Aus bedeutet und nur den großen Pharmakonzernen in die Karten gespielt", sagt Dac Sprengel, der Vorsitzende des VdeH.

Sprengel sieht in dem Ergebnis einen Sieg der Vernunft: "Ich dampfe seit über fünf Jahren eZigarette. Davor war ich über zwanzig Jahre sehr starker Tabakraucher. Ich weiß genau, warum die eZigarette ein Segen für die rauchende Bevölkerung, deren Familien und die unmittelbare Umgebung ist. Denn es geht mir seit fünf Jahren deutlich besser als vorher."

Und weiter: "Deshalb ist der heutige Tag ein großer Sieg der Vernunft. Und endlich gibt es die seit Jahren von Händler- und Verbraucherseite geforderte Regulierung des Produkts auf EU-Ebene. Der Verband des eZigarettenhandels hat schon seit zwei Jahren in Selbstregulierung wichtige Schritte unternommen, um in Hinsicht auf Produktsicherheit, Inhaltsbestimmungen und Jugendschutz einheitliche Richtlinien zu realisieren. Wir unterstützen die EU deshalb bei ihrem Plan, das Produkt sicherer und besser zu machen. Ein vernünftiges Maß muss dabei natürlich gewahrt bleiben."


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